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Nachweise · Sicherheit und Compliance

Sicherheit, die Ihre Entscheidung trägt.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zählt seit Jahren steigende Zahlen bekannt gewordener Schwachstellen in Software, Betriebssystemen und Server-Anwendungen. Zugleich wird beobachtet, dass das Ausnutzen von Lücken in aus dem Internet erreichbaren Systemen um gut ein Drittel zunahm.

Dazu kommt künstliche Intelligenz. Sie senkt nach Einschätzung des BSI Aufwand, Zeitbedarf und Einstiegshürden für Angriffe: Angreifer gewinnen vor allem an Geschwindigkeit, Skalierung und Automatisierung, während auf der Gegenseite Testaufwand, Freigaben und Personal die Grenze setzen. Das Zeitfenster zwischen einer bekannt gewordenen Lücke und ihrer Ausnutzung wird dadurch kleiner.

Als wirksame Gegenmaßnahmen nennt das BSI regelmäßige Updates, restriktives Zugangsmanagement und möglichst wenige öffentlich erreichbare Systeme. Das ist Betriebsarbeit, keine einmalige Einrichtung.

Quellen: BSI, Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025 (Berichtszeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025), und BSI, IT-Sicherheitsinformation zu den Auswirkungen der Entwicklung im Bereich künstlicher Intelligenz auf die Cybersicherheit von Organisationen.

Wer absichert, verschlüsselt, Backups anlegt und aktuell hält, hält das Risiko klein: Dass ein System unauffällig läuft, ist dann kein Zufall, sondern das Ergebnis systematischer Absicherung. Hosting, Sicherheit und Monitoring gehören bei in2bit zum Tagesgeschäft.

Was davon in Ihrem Projekt umgesetzt wird, legen wir gemeinsam fest. Umgesetzt wird, was im vereinbarten Leistungsumfang steht.

Datenstandort Deutschland
Server ISO-27001-zertifiziert
Auftragsverarbeitung AVV nach Art. 28 DSGVO
Vertragsbasis EVB-IT-Grundlage
Barrierefreiheit Auf Wunsch nach EN 301 549, BITV 2.0
Sitz und Gerichtsstand Deutschland

Wie ein Vorhaben in Verwaltung oder Trägerschaft abläuft, von der Leistungsbeschreibung bis in den Betrieb, steht auf der Seite Software für Behörden und öffentliche Träger.

Wo Ihre Daten liegen

Für Datenstandort, Zugriffsrollen und Löschfristen erstellen wir ein Konzept je nach Anforderung. So ist von Anfang an geregelt, wo Ihre Daten liegen, wer darauf zugreift und wie lange sie gespeichert bleiben.

Ihre Nutzer erreichen die Anwendung über eine verschlüsselte Verbindung. Die Verwaltung übernimmt entweder in2bit in einem ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum oder die Anwendung läuft auf Ihren eigenen Servern. Vorhandene Systeme wie Warenwirtschaft oder Rechnungswesen werden über einen freigeschalteten Zugang angebunden. Darunter tägliche verschlüsselte Backups mit regelmäßigem Restore-Test und ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Beispiel einer Infrastruktur.

Auftragsverarbeitung. Verarbeiten wir personenbezogene Daten für Sie, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO dazu. Auf Wunsch unterstützen wir bei Datenschutz-Folgenabschätzung und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Zugriff nach Rolle. Wer welche Daten sieht, steuern rollenbasierte Zugriffskonzepte. Zugriffe auf sensible Vorgänge lassen sich revisionssicher protokollieren.

Löschen und Aufbewahren geregelt. Lösch- und Aufbewahrungskonzepte für personenbezogene Daten planen wir von Beginn an mit ein.

So entsteht sichere Software

Sicherheit steckt in der Art, wie wir Software entwickeln: erprobte Technologien, saubere Prozesse und Standards, die sich prüfen lassen.

Sicherheit von Anfang an. Auf Wunsch richten wir die Entwicklung ausdrücklich an BSI IT-Grundschutz und den OWASP Top 10 aus.

Getrennte Umgebungen. Entwicklung, Test und Produktivbetrieb laufen getrennt, mit geregeltem Freigabeprozess. Nichts geht ungeprüft live.

Versioniert und dokumentiert. Jede Änderung ist versioniert und dokumentiert, Sicherheits- und Framework-Updates laufen fortlaufend. Revisionssichere Audit-Logs sind als Anforderung umsetzbar.

Erprobte statt exotische Technologien. Wir setzen auf bewährte, verbreitete Frameworks und relationale Datenbanken. Das hält Ihre Software wartbar.

Absicherung im laufenden Betrieb

Nach dem Start verschiebt sich die Arbeit von der Entwicklung in den Betrieb. Auf Wunsch übernehmen wir ihn. Was dort passiert, entscheidet, wie eine Anwendung über Jahre sicher bleibt.

Laufender Betrieb. Wir überwachen Verfügbarkeit und Sicherheit und spielen Sicherheits-Updates fortlaufend ein. Aktualisiert wird in fester Reihenfolge über getrennte Umgebungen: erst sichern, dann aktualisieren, dann prüfen, ob alles funktioniert. Für Störungen gelten vereinbarte Reaktionszeiten nach Störungsklassen.

Zugriffsschutz. Systeme werden getrennt gehalten. Dazu kommen Rollen und Rechte, verschlüsselte Verbindungen und Firewalls. Zugänge werden dokumentiert und beim Ausscheiden von Beteiligten wieder entzogen, Änderungen an der Umgebung laufen über feste Zuständigkeiten. Wenn Sie den Betrieb auf eigenen Servern vorgeben, arbeiten wir dort nach Ihren Vorgaben.

Wiederherstellung. Von allen Systemen entstehen tägliche verschlüsselte Sicherungen. Sie liegen extern, werden über einen vereinbarten Zeitraum vorgehalten und regelmäßig zurückgespielt, damit im Ernstfall klar ist, dass sie sich auch wirklich zurückspielen lassen. Begleitend prüfen wir Logs und Zugänge und untersuchen die Systeme regelmäßig mit Schwachstellen-Analysen.

Das gilt nicht nur für Software, die wir selbst gebaut haben. Auch vorhandene Installationen und die Webserver dahinter nehmen wir in die Betreuung, mit einer Prüfung auf Schadcode und offene Schwachstellen als erstem Schritt.

Über diese Punkte hinaus gibt es viele weitere Maßnahmen, die sich umsetzen lassen. Sprechen Sie uns einfach darauf an: Wir sagen Ihnen, ob wir es können, und schätzen den Aufwand ab.

Häufige Fragen zu Sicherheit und Compliance

Kompakte Antworten zu Datenschutz, Vergabe und Betrieb.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Auf ISO-27001-zertifizierten Servern in Deutschland. Alle Verbindungen sind verschlüsselt. Beim Hosting durch uns bleiben Ihre Daten in Deutschland. Zu jedem Projekt, in dem wir personenbezogene Daten verarbeiten, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Haben Sie ein eigenes System, eigene Server oder eine eigene Datenbank, legen wir die Daten auf Wunsch dort ab und binden Ihr System an. Die Hoheit über Ihre Daten bleibt dann vollständig bei Ihnen.

Nutzen Sie US-Cloud-Anbieter wie AWS, Microsoft oder Google?

Nein, für den Betrieb Ihrer Software nicht. Ihre Software läuft bei uns auf Servern in Deutschland, nicht bei AWS, Microsoft oder Google. Wo ein Kundenprojekt bereits auf einer dieser Plattformen liegt, arbeiten wir bei Bedarf auch dort, auf Ihrer Seite und nach Ihren Vorgaben. Im Regelbetrieb bleibt es beim Hosting in Deutschland.

Wie sichern Sie die Software gegen Angriffe?

Wir trennen Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebung, spielen Sicherheits-Updates fortlaufend ein und arbeiten mit rollenbasierten, revisionssicher protokollierbaren Zugriffen. Auf Wunsch richten wir die Entwicklung zusätzlich an BSI IT-Grundschutz und den OWASP Top 10 aus. Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen, die wir anbieten und umsetzen können. Sprechen Sie uns auf Ihre Anforderungen an, dann sagen wir Ihnen, ob wir sie umsetzen können, und schätzen den Aufwand ab.

Können Sie auch eine bestehende Website oder ein bestehendes System übernehmen?

Ja. Vor einer Übernahme steht eine Prüfung auf Schadcode und offene Schwachstellen, danach die laufende Betreuung mit Updates, Sicherungen und Monitoring. Das gilt für Systeme, die wir gebaut haben, ebenso wie für vorhandene Installationen und die Webserver dahinter.

Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab?

Ja. Ein AVV nach Art. 28 DSGVO gehört zu jedem Projekt, in dem wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten. Auf Wunsch unterstützen wir bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und beim Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Arbeiten Sie auf EVB-IT-Grundlage?

Ja. Wir gestalten Verträge auf EVB-IT-Grundlage und passen sie an Ihr Vorhaben an. Dazu gehören klare Leistungsbeschreibungen und Regelungen zur Dokumentationsübergabe sowie zum Datenexport in offenen Formaten.

Ist Ihre Software barrierefrei?

Auf Wunsch setzen wir Fachanwendungen nach EN 301 549 und BITV 2.0 barrierefrei um, also nach dem für öffentliche Stellen verbindlichen Standard. Für den formalen Nachweis kann dann auf Wunsch ein externer Prüfer für den BITV-Test bestellt werden.

Bekommen wir Nachweise für unsere Vergabeunterlagen?

Ja. Die für Ihr Verfahren nötigen Nachweise stellen wir Ihnen gerne bereit. Sagen Sie uns, welche Unterlagen Ihre Vergabestelle verlangt, dann klären wir den Rest.

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Porträt von Christopher Schröder

Christopher Schröder

Geschäftsführer

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